Sachverständige für Feuerungsanlagen


Gemäß § 27 Abs. 1 des Steiermärkisches Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021 führt die Landesregierung ein Verzeichnis der in der Steiermark zur Überprüfung von Feuerungsanlagen befugten Sachverständigen sowie der anerkannten Prüfberechtigten für die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen.

Verzeichnis Prüfberechtigte Überprüfungen*

Verzeichnis Prüfberechtigte Inspektionen*

Für die Aufnahme oder Streichung eines Prüforgans ist ein Ansuchen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung notwendig. Weitere Informationen >>>


*Alle prüfberechtigten Firmen haben sich in der Heizungsdatenbank zu registrieren! Bitte beachten Sie, dass der Zugang zur Heizungs-Datenbank auf den Prüfberechtigten und nicht auf das einzelne Prüforgan bezogen ist (ein Benutzerkonto pro Unternehmen).

Registrierung Heizungsdatenbank


Letzte Änderung: 15.07.2022