Gemäß § 27 Abs. 1 des Steiermärkisches Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021 führt die Landesregierung ein Verzeichnis der in der Steiermark zur Überprüfung von Feuerungsanlagen befugten Sachverständigen sowie der anerkannten Prüfberechtigten für die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen.
Verzeichnis Prüfberechtigte Überprüfungen*
Verzeichnis Prüfberechtigte Inspektionen*
Für die Aufnahme oder Streichung eines Prüforgans ist ein Ansuchen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung notwendig. Weitere Informationen >>>
*Alle prüfberechtigten Firmen haben sich in der Heizungsdatenbank zu registrieren! Bitte beachten Sie, dass der Zugang zur Heizungs-Datenbank auf den Prüfberechtigten und nicht auf das einzelne Prüforgan bezogen ist (ein Benutzerkonto pro Unternehmen).
Registrierung Heizungsdatenbank
Letzte Änderung: 15.07.2022