Sachverständige i.S. des StHKanlG


Gemäß § 27 Abs. 1 des Steiermärkisches Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021 führt die Landesregierung ein Verzeichnis der in der Steiermark zur Überprüfung von Feuerungsanlagen befugten Sachverständigen sowie der anerkannten Prüfberechtigten für die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen.

Unter dem Verzeichnis der prüfberechtigten Prüforgane für Feuerungsanlagen sind jene Unternehmen samt Mitarbeiter gelistete, die vom Land Steiermark legitimiert sind, die einfache Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken durchzuführen.

Verzeichnis prüfberechtigte Prüforgane für Feuerungsanlagen*

Unter dem Verzeichnis der prüfberechtigten Prüforgane für die Inspekton sind jene Unternehmen samt Mitarbeiter gelistete, die vom Land Steiermark legitimiert sind, die wiederkehrende Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen durchzuführen.

Verzeichnis Prüfberechtigte Inspektionen*

Für die Aufnahme oder Streichung eines Prüforgans ist ein Ansuchen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung notwendig. Weitere Informationen >>>


*Alle prüfberechtigten Firmen haben sich in der Heizungsdatenbank zu registrieren! Bitte beachten Sie, dass der Zugang zur Heizungs-Datenbank auf den Prüfberechtigten und nicht auf das einzelne Prüforgan bezogen ist (ein Benutzerkonto pro Unternehmen).

Registrierung Heizungsdatenbank


Letzte Änderung: 05.09.2023